Tricalcium -Phosphat

Tricalcium -Phosphat

Chemischer Name: Tricalcium -Phosphat

Molekülformel: Ca.3(PO4)2

Molekulargewicht: 310.18

CAS: 7758-87-4

Charakter: Mischverbindung durch unterschiedliches Calciumphosphat. Seine Hauptkomponente ist 10cao3P2O5· H2O. Allgemeine Formel ist ca.3(Po4)2. Es ist weißes amorphes Pulver, geruchlos, stabilisiert in Luft. Die relative Dichte beträgt 3,18. 


Produktdetail

Verwendung: In der Lebensmittelindustrie wird es als Antikaker, Nahrungsergänzungsmittel (befestigtes Calcium), pH-Regulator und Puffermittel verwendet. Es wird auch in Mehl, Pulvermilch, Süßigkeiten, Pudding und so weiter verwendet.

Verpackung: Es ist mit Polyethylenbeutel als innere Schicht und einem zusammengesetzten Kunststoffbeutel als Außenschicht gepackt. Das Nettogewicht jeder Beutel beträgt 25 kg.

Lagerung und Transport: Es sollte in einem trockenen und lüftungsfähigen Lagerhaus gelagert werden, der während des Transports von Hitze und Feuchtigkeit ferngehalten wird und mit Sorgfalt entladen wird, um Schäden zu vermeiden. Darüber hinaus muss es getrennt von giftigen Substanzen aufbewahrt werden.

Qualitätsstandard:  (FCC-V, E341 (iii), USP-30)

 

Name des Index FCC-V E341 (III)) USP-30
Gehalt, %      34.0-40.0 (als CA) ≥ 90 (auf der entzündeten Basis) 34.0-40.0 (als CA)
P2O5 Inhalt%≤ 38,5–48,0 (wasserfreie Basis)
Beschreibung Weißes, geruchloses Pulver, das in der Luft stabil ist
Identifikation Pass -Test Pass -Test Pass -Test
Wasserlösliche Substanz, % ≤ 0.5
Säure-inlösliche Substanz, %≤ 0.2
Karbonat Pass -Test
Chlorid, %≤ 0.14
Sulfat, %≤ 0.8
Dibasizsalz und Calciumoxid Pass -Test
Löslichkeitstests In Wasser und Ethanol praktisch unlöslich, löslich in verdünntem Hydrochlor- und Salpetersäure
Arsen, Mg/kg ≤ 3 1 3
Barium Pass -Test
Fluorid, Mg/kg ≤ 75 50 (ausgedrückt als Fluor) 75
Nitrat Pass -Test
Schwermetalle, Mg/kg ≤ 30
Blei, Mg/kg ≤ 2 1
Cadmium, Mg/kg ≤ 1
Quecksilber, Mg/kg ≤ 1
Zündverlust, %≤ 10.0 8.0 (800 ℃ ± 25 ℃ , 0,5H) 8.0 (800 ℃, 0,5H)
Aluminium Nicht mehr als 150 mg/kg (nur, wenn es zu Essen für Iinfants und kleine Kinder hinzugefügt wird).

Nicht mehr als 500 mg/kg (für alle Verwendungen außer Nahrungsmitteln für Iinfants und kleine Kinder).

Dies gilt bis zum 31. März 2015.

Nicht mehr als 200 mg/kg (für alle Verwendungen außer Nahrungsmitteln für Iinfants und kleine Kinder). Dies gilt vom 1. April 2015.

 

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