Tricalciumphosphat

Tricalciumphosphat

Chemischer Name:Tricalciumphosphat

Molekularformel:Ca3(PO4)2

Molekulargewicht:310.18

CAS:7758-87-4

Charakter:Mischungsverbindung aus verschiedenen Calciumphosphaten.Sein Hauptbestandteil ist 10CaO3P2O5· H2O. Allgemeine Formel ist Ca3(PO4)2.Es ist ein weißes, amorphes Pulver, geruchlos, das sich an der Luft stabilisiert.Die relative Dichte beträgt 3,18. 


Produktdetail

Verwendung:In der Lebensmittelindustrie wird es als Trennmittel, Nahrungsergänzungsmittel (angereichertes Kalzium), PH-Regler und Puffermittel verwendet.Es wird auch in Mehl, Milchpulver, Süßigkeiten, Pudding usw. verwendet.

Verpackung:Es ist mit einem Polyethylenbeutel als Innenschicht und einem Verbundkunststoffbeutel als Außenschicht verpackt.Das Nettogewicht jeder Tasche beträgt 25 kg.

Lagerung und Transport:Es sollte in einem trockenen und belüfteten Lagerhaus gelagert werden, während des Transports vor Hitze und Feuchtigkeit geschützt und beim Entladen vorsichtig sein, um Schäden zu vermeiden.Darüber hinaus muss es getrennt von giftigen Stoffen gelagert werden.

Qualitätsstandard:(FCC-V, E341(iii), USP-30)

 

Name des Index FCC-V E341(iii) USP-30
Gehalt, % 34,0–40,0 (als Ca) ≥90 (auf Zündbasis) 34,0–40,0 (als Ca)
P2O5Inhalt% ≤ 38,5–48,0 (wasserfreie Basis)
Beschreibung Weißes, geruchloses Pulver, das an der Luft stabil ist
Identifikation Test bestehen Test bestehen Test bestehen
Wasserlöslicher Stoff, % ≤ 0,5
Säureunlöslicher Stoff, % ≤ 0,2
Karbonat Test bestehen
Chlorid, % ≤ 0,14
Sulfat, % ≤ 0,8
Dibasisches Salz und Calciumoxid Test bestehen
Löslichkeitstests Praktisch unlöslich in Wasser und Ethanol, löslich in verdünnter Salz- und Salpetersäure
Arsen, mg/kg ≤ 3 1 3
Barium Test bestehen
Fluorid, mg/kg ≤ 75 50 (ausgedrückt als Fluor) 75
Nitrat Test bestehen
Schwermetalle, mg/kg ≤ 30
Blei, mg/kg ≤ 2 1
Cadmium, mg/kg ≤ 1
Quecksilber, mg/kg ≤ 1
Glühverlust, % ≤ 10.0 8,0 (800℃±25℃,0,5h) 8,0 (800℃,0,5h)
Aluminium Nicht mehr als 150 mg/kg (nur bei Zusatz zu Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder).

Nicht mehr als 500 mg/kg (für alle Verwendungszwecke außer Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder).

Dies gilt bis zum 31. März 2015.

Nicht mehr als 200 mg/kg (für alle Verwendungszwecke außer Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder).Dies gilt ab dem 1. April 2015.

 

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